Vor der ersten Ausfahrt: Motorradversicherung unter die Lupe nehmen!

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Der Bund der Versicherten e. V. hat wertvolle Ratschläge zur richtigen Auswahl von Versicherungsverträgen für Motorradfahrer veröffentlicht. Bevor Motorradfans in die neue Saison starten, sollten sie sorgfältig ihren Versicherungsschutz überprüfen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein Muss für Motorradbegeisterte. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, um einen umfangreicheren Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Expertin des BdV erläutert: Die Teilkaskoversicherung und ihre Deckungsumfänge

BdV-Pressesprecherin Bianca Boss erörtert die verschiedenen Aspekte der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Fahrzeughalter, die eine Teilkaskoversicherung abschließen, sind gegen spezifische Risiken wie Diebstahl, Kurzschlüsse an der Verkabelung und Wildschäden abgesichert. Dadurch erhalten sie im Falle solcher Ereignisse finanzielle Entschädigung und Unterstützung. Im Vergleich dazu bietet die Vollkaskoversicherung einen erweiterten Schutz, der auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Dies bedeutet, dass Versicherte bei Schäden, die sie selbst verursachen oder die durch absichtliche Zerstörung entstehen, ebenfalls Anspruch auf Leistungen haben.

Verantwortungsbewusstsein gefragt: Haftpflichtschutz ist in Deutschland zwingend

Wenn es zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei Dritten kommt, tritt die Haftpflichtversicherung in Kraft. Ein konkretes Beispiel dafür wäre, wenn eine Person mit ihrem Motorrad einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person verletzt wird. In solchen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und eventuelle Schadensersatzansprüche. Um ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung festzulegen.

Teilkasko-Versicherung: Berücksichtigung des grob fahrlässigen Verhaltens bei Versicherungsfall

Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung des Motorrads besteht in einer Kaskoversicherung. Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung sind verschiedene Risiken wie Diebstahl, Kurzschlüsse an der Verkabelung, Glasbruch, Brand, Hagel oder Wildschäden abgesichert. Besonders wichtig ist es, dass Versicherte darauf achten, ob der Versicherer den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls ausschließt. Denn nur unter dieser Voraussetzung wird die Versicherung auch dann leisten, wenn das Motorrad trotz Sturmwarnung draußen abgestellt wird und dadurch ein Schaden entsteht.

Expertenrat: Vollkasko-Police für kostspielige Maschinen – eine lohnende Investition?

Im Falle von selbst verschuldeten Unfällen greift die Teilkaskoversicherung nicht. Aus diesem Grund sollten Motorradfahrer eine Vollkaskoversicherung abschließen, die zusätzlich auch Schäden durch Vandalismus abdeckt. Jedoch sind die Prämien für Vollkaskoversicherungen aufgrund des erhöhten Unfallrisikos von Motorradfahrern in der Regel recht hoch. Versicherungsunternehmen haben teils strenge Annahmerichtlinien. Daher empfiehlt Boss den Motorradfahrern, sorgfältig abzuwägen, ob ein Vollkaskoschutz für sie notwendig ist, basierend auf der geforderten Prämie.

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